Polizei Essen: Bornierte Dummheit und Rassismus zum Nachteil des Mostafa Bayyoud /z.K. Polizeipräsidentin Stephania Fischer-Weinsziehr, Essen, POK Brunki, PK Schlürscheid , Fachschaft Jura Bochum, Fachschaft Jura Münster

Ladies and Gentlemen,

es besteht kein Zweifel: Absolut einseitige Ermittlungen, willkürliches „Übersehen“ selbst gravierender Ungereimtheiten in offensichtlich falschen Belastungen, vollständiges Ignorieren enrtlastender Tatsachen – so siehrt der verbrecherische Cacktail aus, den Essener Polizei und Justiz im Falle Bayyoud gestrickt haben, wenn man davon absieht, dass er in der Anwendung inhaltlich verständlicher Formalbeleidigungen (Nazi, Staatsterrorist usw. usf.) vermutlich wirklich nicht zimperlich ist – was aber nach dem geschmack der Verbrecher in Essener Justiz und Polizei offenbar zu wenig hergibt, oder weshlab sonst tunte man den Fall mit kriminellen Mitteln auf?

 

Hier ein Beleg dafür, dass Essener Polizei willkürlich tut, was sie will, und eben nichts tut, wenn sie nichts will, und im Falle BAyyoud selbst nichts anderes als Beleidigungen und kolportierte Beleidigungen des Bayyoud zu bieten hat.

 

Ich beziehe mich auf eine Aktennotiz der Essener Polizei, die auf einem anderen WP-Blog gehostet und damit netzöffentlich gemacht ist. Da sie meines Wissens keinem Strafverfahren zuzuordnen ist, kann ihre Veröffentlichung auch nicht den Tatbestand des § 353 d Nr 3  StgB erfüllen, ansonsten werde ich sie hier selbstverständlich wieder entfernen und bitte für diesen Fall um umgehende Benachrichtigung an:

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, Tel. 0231 986 27 20, winfried-sobottka@freegermany.de und winfried-sobottka@gmx.de

Eine Entfernung würde allerdings niemandem nutzen – es ist davon auszugehen, dass die kompletten Akten im Ausland hochgeladen werden,  wo man sich vermutlich nicht besonders darum stören wird, wenn eine Essener Amtsrichterin den § 353 d Nr. 3 StGB verletzt sieht.

Nun zur polizeilichen Aktennotiz, die man wohl nur als erschütterndes Dokument der Selbstentlarvung werten kann:

 

1. Als Mostafa Bayyoud bei der Polizei vorsprach, weil er seine Familie und sich bedroht sah, nahm man ihn nicht ernst und verzichtete darauf, überhaupt einen schriftlichen Vorgang anzulegen (POK Brunki).

2. Der Urheber der Aktennotiz, PK Schlürscheid, erklärt, dass Mostafa Bayyoud einen „psychisch kranken und verwirrten Eindruck“ mache, erklärt aber nicht, woran er das festmacht. Für wichtig aber scheint er es zu halten, dass die mit Bayyoud verfeindete Nachbarschaft behauptet, Bayyoud sei „krank im Kopf“, ohne zu erklären, welche Nachbarn das meinten, und ohne zu erklären, ob und ggf. womit die gemeinten Nachbarn ihr „Urteil“ begründeten.

3. Das Einzige, was PK Schlürscheid an konkret Fassbarem über Bayyoud liefert, ist, dass Bayyoud sich als Ausländer in Deutschland (negativ) diskriminiert fühle.

4. Als die Ehefrau des Bayyoud im Begriff ist, ein Auto steuern zu wollen, wollen die Polizisten ihren Führerschein sehen.

Wenn jemand nicht erkennt, inwiefern hier grobe und pflichtwidrige Eigenmächtigkeit der Polizisten und inwiefern hier negative Diskriminierung eines Ausländers vorliegt, dann sollte er sich folgende Fragen stellen:

Zum Punkt 1. : Wäre das dort geschilderte Verhalten des Polizisten POK Brunki denkbar, wenn ein deutscher Philosophie-Lehrer sich entsprechend an die Polizei gewandt hätte, oder ein Amtsrichter?

Schiene es einem POK der Essener Polizei dann auch vertretbar, einfach zu sagen: „Ich halte ihn nicht für glaubwürdig, also mache ich gar nichts, erkläre also auch nicht, weshalb ich ihn nicht für glaubwürdig halte.“

Zum Punkt 2. Sind Essener Polizisten auch dann so schnell mit „psychiatrischen Diagnosen“ bei der Hand, wenn es um deutsche Akademiker geht, und zwar, ohne ihre „Diagnosen“ zu begründen?

Und würden sie es auch z.B. im Falle des Essener Oberbürgermeisters wagen, ohne nähere Erläuterung zu ergänzen: „Auch seine Nachbarn sagen, er sei krank im Kopf.“ oder: „Auch in der Kneipe habe ich schon oft gehört, dass der OB bekloppt sein müsse.“ ? Anders gefragt: Ist es Aufgabe der Polizisten, Ausländer zu beleidigen und ihnen übel nachzureden, oder Vorgänge, die Ausländer betreffen, sachlich zu behandeln?

Zum Punkt 3.: Zweifeln die involvierten Polizisten generell daran, dass Frauen Führerscheine haben, lassen sie sich also von jeder Frau, die ein Auto fährt oder im Begriff ist, eines zu fahren, den Führerschein zeigen? Oder nur von den Frauen arabischer Männer?

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Ida_Haltaufderheide-Radio_Homburg-Stephan-Schwenk

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