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Von: al vunruh <alvunruh@gmail.com>
Datum: 8. Januar 2015 um 09:53
Betreff: Der Fall Bayyoud
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Sehr geehrte Frau Botschafterinnen, sehr geehrte Herr Botschafter,
beste Wünsche für das neue Jahr, dass 2015 sowie die Jahre danach für uns alle Jahre der Eintracht und der aufblühenden internationalen Beziehungen seien!
Ich habe die Form der kollektiven Email gewählt, um ausgewählte Länder, die in einem bestimmten Verhältnis zu meinem Land, Deutschland, stehen, auf unsere aktuelle Rechts-und Menschenrechtssituation aufmerksam zu machen. Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte sind Themen, die in den zwischenstaatlichen Beziehungen, die Deutschland mit anderen Staaten pflegt, immer wieder auftreten. Ich halte es deswegen für erforderlich, dass die internationale Gemeinschaft auch über die hierzulande tatsächlich stattfindende Umsetzung unseres Grundgesetzes informiert wird.
Zu diesem Zweck möchte ich Ihnen den Fall Bayyoud vortragen. Herr Prof. Bayyoud ist ein Menschenrechtler, der vor 20 Jahren nach Deutschland, Land der Dichter und Denker, wie wir uns gerne nennen, kam, in dem Glaube, dass er bei uns die weltweit propagierten Grundsätze der Gerechtigkeit, der Freiheit und der Selbstbestimmung finden würde.
Die fand er nicht. Anstelle dessen stellte er fest, dass es immer wieder einzelnen Personen innerhalb der Behörden gelang, ihn aus krimineller Motivation seiner Rechte zu berauben, ohne strafrechtlich belangt zu werden.
Er begann dagegen vorzugehen. Und zwar seinen Prinzipien entsprechend, mit Hilfe des geschriebenen Wortes und der rechtlich festgelegten Möglichkeiten. Ihm wurde sein Recht selten gewährt. Er sammelte immer mehr Beweise, die zwangsläufig zu einer Verurteilung Deutschlands wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen führen würden.
Die ganze Situation wurde immer angespannter, immer mehr Behördenmitarbeiter wurden eingeschaltet, um gegen Prof. Bayyoud vorzugehen. Einzelne Bürger in seiner Nachbarschaft verübten schwere Straftaten mit ausländerfeindlichem Hintergrund gegen ihn und wurden dann von Polizisten, Staatsanwälte und Richter in Schutz genommen. Eine dicke Akte voller falscher Verdächtigungen gegen Prof. Bayyoud wurde zusammen gebastelt. Eine Anklage wurde erhoben. Ein Verfahren eingeleitet. Eine illegale Festnahme ohne Haftbefehl durchgeführt.
Prof. Bayyoud sitzt nun seit dem 17.10.2014, also 82 Tagen, in Untersuchungshaft, und macht einen Hungerstreik dementsprechend auch seit 82 Tagen. Seine Situation im Gefängnis ist höchst alarmierend. Ihm wird die medizinische Versorgung, u.a. einen Rollstuhl, Schmerzmittel und eine dringend benötigte Operation, verweigert. Er wird gefoltert, u.a. unter Einsatz von starken Psychopharmaka, aber auch mit Beleidigungen, Bedrohungen, Aufforderungen zum Selbstmord, usw…
Die Strafrichterin am Amtsgericht Essen Frau Lichtinghagen missachtet völlig das Beschleunigungsgebot und hat die ursprünglich für den 24.10.2014 geplante Hauptverhandlung zunächst auf den 16.12.2014, dann aufgrund eines von ihr erfundenen medizinischen Attestes bezüglich der angeblichen Transport- und Verhandlungsunfähigkeit von Prof. Bayyoud auf den 20.01.2015 verschoben.
Frau Lichtinghagen missachtet ebenfalls das Verhältnismäßigkeitsprinzip, indem sie wegen angeblicher Beleidigungen und Bedrohungen für einen unschuldigen Menschen (denn auch während der Untersuchungshaft gilt die Unschuldsvermutung, egal wie das Gericht später entscheiden sollte) die Untersuchungshaft angeordnet hat.
Frau Lichtinghagen missachtet die Unschuldsvermutung, was leicht aus der Anklageschrift zu entnehmen ist; was sich auch aus den verschiedenen von ihr getroffenen Maßnahmen schließen lässt:
- Anordnung zur Vorführung von Prof. Bayyoud im Amtsgericht Essen mit Hand- und Fußfesseln,
- Anordnung dass Prof. Bayyoud das Tragen persönlicher Kleidung verweigert wird (was eigentlich ein Privileg der Untersuchungsgefangenen gegenüber den Strafgefangenen ist),
- Anordnung dass Prof. Bayyoud seine kleinen Töchter und seine Ehefrau nur zwei Mal monatlich eine halbe Stunde sehen darf (wenn Untersuchungsgefangene ein Recht auf mindestens zwei Stunden Besuch monatlich haben).
Frau Lichtinghagen missachtet den Ermittlungsgrundsatz, indem sie zusammen mit dem Oberstaatsanwalt Schmidtmann ausschließlich die belastende Beweise betrachtet, und die entlastende Beweise ignoriert.
Frau Lichtinghagen ist kein gesetzlicher Richter im Sinne des Grundgesetzes; sie hat am 08.12.2014 einen Grund für die angebliche Fluchtgefahr, die am 17.10.2014 noch unbegründet war (was ein diesbezügliches Urteil vom Landgericht Essen bestätigt), zusammengebastelt, indem sie zusammen mit der Gerichtsvollzieherin Böhm am Sonntag dem 07.12.2014 für den 22.01.2015 eine Zwangsräumung der Wohnung der Familie Bayyoud-von Unruh geplant hat.
Frau Böhm hat bereits schriftlich in einer geheimen Akte angekündigt, dass sie bei der Zwangsräumung das Jugendamt hinzuziehen werde.
Ich bin Frau von Unruh, Ehefrau von Prof. Bayyoud. Ich habe festgestellt, dass was meinem Mann und meiner Familie geschieht, kein Einzelfall ist. Ich kenne Mittlerweile viele unschuldige Opfer, die in Gefängnissen gefoltert wurden, deren Familien durch Machenschaften des Jugendamtes zerschlagen wurden, die zu Unrecht von Willkürrichter und Willkürstaatsanwälte verfolgt und verurteilt wurden.
Ich habe Sie über den Fall meines Mannes unterrichtet. Ich habe nämlich Grund zur Annahme, dass dieser Fall bald sehr stark mediatisiert sein wird. Der Fall meines Mannes soll die Tür seien, um Sie auf die Hunderttausende weitere Fälle aufmerksam zu machen, die vermutlich niemals zu einer öffentlichen Debatte führen werden, weil die Opfer gebrochen wurden und sich nicht mehr zu wehren wissen.
Es ist nicht auszuschließen, dass mein Mann bald in der Essener JVA sterben wird. Sein Tod in der JVA wird nicht als Unfall, als natürlicher Tod oder als Selbstmord auszuwerten sein. Sein Tod wird schwere Konsequenzen mit sich ziehen, und jeder Verantwortlicher wird zur Rechenschaft gezogen werden.
Der Fall Bayyoud ist nun in einer kritischen Phase angelangt, und es wird Zeit, dass die internationale Gemeinschaft Deutschland anmahnt, sowie Deutschland immer wieder einzelne Länder angemahnt hat, an die Rechtstaatlichkeitsprinzipien zu halten.
Hochachtungsvoll
Alexandra von Unruh
Anhang an die Emails:
Akte 40 Ds-7 Js 350-13-662-13 Hintergründe und Sachverhalt 83